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Grundbuchrecht
Wir bieten die Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch auf Grundlage von: des Gerichtsurteilen, der gerichtlichen Entscheidung im Nachlassverfahren, der Verträge über die ausgeführten Immobilientransaktionen. Für die Bedürfnisse des Mandanten vollziehen wir die Ausstellung von Grundbuchbescheinigungen und durchführen alle Verfahren, die im Grundbuchgesetz angegeben sind.